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Effiziente Anlage von Biodiversitätsflächen und Schlägen

Aufgrund der Auflagen des ÖPUL 2023 gibt es für die teilnehmenden Betriebe bei UBB und Bio die Verpflichtung einer Anlage von Biodiversitätsflächen, kurz BIO-DIV.

Bereits ab 2 ha Acker- sowie ab 2 ha gemähter Grünlandfläche besteht die Verpflichtung zur Anlage von zumindest 7 % DIV-Flächen.
Auf Feldstücken (Acker- und Grünlandflächen) mit einer Größe von mehr als 5 ha sind feldstücksbezogen mindestens 0,15 ha DIV-Flächen notwendig.
Um einen erosiven Eintrag in Gewässer zu vermeiden, sind bei landwirtschaftlichen Flächen, die direkt an Gewässer angrenzen Pufferstreifen (GLÖZ 4) mit den geforderten Abständen anzulegen.
Mit diesen verpflichtenden Auflagen ist die Anlage von BIO-DIV-Flächen vorgegeben. Wie man diese geforderten Flächen nun möglichst effizient anlegen bzw. wie man weitere Schlagteilungen einfach planen kann, möchte ich in diesem Beitrag näher erörtern.

1. Datenerhebung für die effiziente Planung von Schlagteilungen

Oft entsprechen die Daten aus der eAMA nicht der tatsächlichen Bearbeitungsgrenze. Um eine exakte Basis für die effiziente Planung von Schlagteilungen zu gewährleisten, ist es oft notwendig die exakte Bearbeitungsgrenze mit einer Smartantenne (Vermessungsgerät) zu erheben.

Mit den erhobenen Daten als Basis kann nun die effiziente Planung der verschiedenen Flächen (BIO-DIV, Pufferstreifen etc.) durchgeführt werden.

Des Weiteren können die erhobenen Bearbeitungsgrenzen auch für die Digitalisierung in eAMA herangezogen werden.

2. Begradigungen von Schlägen

In vielen Fällen verlaufen die Grenzen der Feldstücke nicht exakt parallel zueinander. So entstehen bei der Bewirtschaftung des Feldstückes „Zwickel“.

Wird auf diesem Feldstück die Anlage einer BIO-DIV-Fläche angedacht bzw. ist sie aufgrund der Feldstücksgröße notwendig, so kann hier die geradere Seite des Feldstückes herangezogen werden und solange zur anderen Feldstücksseite verschoben werden, bis sich bei der verbleibenden Fläche die geforderte Schlaggröße für die BIO-DIV-Fläche ergibt. Hier ist es ratsam etwas über das geforderte Ausmaß zu gehen, z.B. 0,16 – 0,17 ha bei mindestens 0,15 ha.

3. Abstimmung auf die Arbeitsbreiten

Sowohl bei der Anlage von BIO-DIV-Flächen als auch bei sonstigen Schlagteilungen kann dies auf die vorhandenen Arbeitsbreiten (z.B. 3m Sämaschine) abgestimmt werden, sodass immer volle Arbeitsbreiten bis zum nächsten Schlag bzw. zur BIO-DIV-Fläche genutzt werden können. Auch bei Reihenkulturen kann auf die Arbeitsbreite des Gerätes eingegangen werden, damit immer mit der vollständigen Reihenanzahl des Sägerätes gesät werden kann und auch keine „Zwickel“ entstehen.

4. Abstecken von bereits geplanten BIO-DIV-Flächen und Schlägen

Nach der Planung von Schlagteilungen oder wenn die Schlagteilung bereits im eAMA digitalisiert ist, können die vorhandenen Punkte in der Natur abgesteckt und markiert werden.

Es können auch bereits durchgeführte Schlagteilungen am Feld erhoben werden und danach für die Digitalisierung in eAMA als Hilfspunkte importiert werden.

5. Anlage von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen

Bei der Anlage von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen müssen gewisse Abstände eingehalten werden. Als Ausgangspunkt für die geforderten Abstände dient die erste erkennbare Geländekante oberhalb der Wasseroberfläche. Da diese Geländekante meist nicht die Bearbeitungsgrenze bzw. auch nicht die in eAMA digitalisierte Feldgrenze widerspiegelt, ist es hilfreich hier die Geländekante exakt aufzunehmen und danach um die geforderten Meter zu verschieben.

Danach können die in der Planung entstandenen Punkte in der Natur abgesteckt, in eAMA zur Digitalisierung eingepflegt oder auch als neue Bearbeitungsgrenze ins Lenksystem-Terminal importiert werden.

Möchten Sie bereits vorhandene Schlagteilungen digitalisieren oder Ihre BIO-DIV-Flächen und neuen Schläge effizient planen? Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.
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